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Linz

Untersagung mobiler Demos ist rechtswidrig: Erfolg

In OÖ ist es seit Monaten bestehende Praxis, dass mobile Demos pauschal untersagt werden. Das ist in anderen Bundesländern nicht der Fall und schränkt das Versammlungsrecht (= Verfassungsrang) massiv ein.

Der Begründung für diese Praxis dafür fehlt eine transparente, nachvollziehbare wissenschaftliche Evidenz. Wir haben als Teil eines Bündnisses im Juli eine Demo (Motto: Schließung von Schlachthöfen) angemeldet. Die auf die gleiche Art untersagt wurde. Dagegen haben wir Einspruch erhoben. Jetzt hat uns das Landesverwaltungsgericht Recht gegeben!

Die Untersagung ist aufgehoben. Außerdem erklärt das Gericht, dass die Untersagung rechtswidrig war! Zitat:

„Der Beschwerde wird mit der Maßgabe stattgegeben, als der angefochtene Bescheid aufgehoben und darüber hinaus festgestellt wird, dass die Untersagung der angezeigten Versammlung rechtswidrig erfolgte.“

Ein Erfolg und zudem ein wichtiger Schritt für die Versammlungs- und Meinungsfreiheit! Der nächste Schritt: Einspruch gegen die Untersagung unserer Aktionen für den autofreien Hauptplatz!

Details zur Entscheidung des Gerichts + Beleg für obiges Zitat: https://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidungen/2020/750874_6.pdf